Folge 9 der WHySE Tiergeschichten
Dieser Beitrag erschien zuerst auf LinkedIn am 30. Juni 2026.
„Warum weiß ich das erst jetzt?“
Ratte blieb mitten auf dem Weg stehen. Sie will Wasserstoff einsetzen – und hatte gerade erfahren, dass sie ihn ab 2027 zertifiziert nachweisen muss.
Sie waren spazieren. Ratte, Schlange und Hund. Kein Meeting, kein Agenda-Punkt. Einfach Luft schnappen. Einfach reden.
Dann stellte Ratte diese eine Frage – und aus dem Spaziergang wurde ein Briefing.
Schlange – er kennt jeden Paragrafen des Energierechts – erklärte: „RFNBO.“ Er sah Ratte an. „Erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, in Englisch Renewable Fuels of Non-Biological Origin. Wasserstoff aus der Wasserelektrolyse ist das Paradebeispiel.“ Die überarbeitete 37. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) setzt den Delegierten Rechtsakt der EU zu RFNBOs in deutsches Recht um. Wer Wasserstoff aus der Wasserelektrolyse einsetzt, braucht ab 2027 einen zertifizierten Nachweis – über Systeme wie CertifHy oder ISCC.
Hund ergänzte die technische und administrative Seite: Produktionspfad, Herkunftsnachweis, Additionalität. Das klingt komplex. Es ist lösbar – wenn man rechtzeitig beginnt und weiß, wen man fragen kann.
Ratte hörte zu. Nickte. Sagte dann: „Dann fangen wir heute an.“
Was jetzt zu tun ist:
→ Prüfen, ob euer H₂-Vorhaben unter die RFNBO-Definition fällt
→ Zertifizierungssystem wählen – der Aufbau dauert
→ Dokumentation aufsetzen, bevor der Druck kommt
Schlange und Hund begleiten euch – rechtlich und technisch. Wenn ihr wissen wollt, ob euer Unternehmen betroffen ist, so meldet euch.

